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Rechtsanwältin Elisabeth Koch

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  • tätig als Rechtsanwältin bis 04/2020

  • Gründerin der Kanzlei RAe Koch & Langhorst

  • seit Mai 2020 1. Bürgermeisterin des Marktes Garmisch Partenkirchen

  • 1984 Abitur am Werdenfels-Gymnasium, Garmisch-Partenkirchen

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin des mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienstes

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig Maximilians Universität München

  • Referendariat u.a. im Rechtsamt des Bayerischen Landtages

  • Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1993

  • 01.01.2000 Gründung der Kanzlei RAin Koch

  • Gründung der Kanzlei Rechtsanwälte Koch & Langhorst

  • tätig als Rechtsanwältin bis 04/2020

  • seit 01.05.2020 1. Bürgermeisterin des Marktes Garmisch-Partenkirchen

  • Verheiratet, 2 Kinder

  • Mitglied des Marktgemeinderates Garmisch-Partenkirchen

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG

  • Mitglied des Aufsichtsrates der LongLeif GaPa GmbH

  • Justitiarin der Walchenseestiftung

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