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Rechtsanwalt Franz Großhauser i.R.

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  • Strafsachen (Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren)
  • Familienrecht (Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt)
  • Verkehrsrecht (Unfallregulierung sowie Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen)
  • Erbrecht
  • Allgemeines Zivilrecht (Mietrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht)
  • Geboren 1950 in Mittwald

  • Abitur am Gymnasium Werdenfels, Garmisch-Partenkirchen

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig Maximilians Universität, München

  • 1. Juristisches Staatsexamen, 05.08.1974

  • Referendariat im Bereich der Justiz und Verwaltung in München und Oberbayern

  • 2. Juristisches Staatsexamen, 04.03.1977

  • Zugelassen als Rechtsanwalt seit März 1977

  • Seit 1977 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Garmisch-Partenkirchen, zuvor Partner einer Rechtsanwaltsgesellschaft

  • Seit 2018 Tätigkeit als Einzelanwalt

  • Ruhestand seit 30.06.2024

  • Seit 1984 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

  • Seit 2004 Ernennung vom Bayerischen Staatsminister der Justiz zum ehrenamtlichen Richter am Bayerischen Anwaltsgerichthof; seit dem richterliches Mitglied des 1. Senats

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